Willkommen in guten Händen ...
Ihr Ambulanter Pflegedienst in Wurmlingen und Landkreis Tuttlingen
Im Alter oder bei Krankheit kann es zunehmend schwerfallen, den Alltag wie gewohnt weiterhin zu meistern. Hier sind wir als ambulanter Pflegedienst im Landkreis Tuttlingen an Ihrer Seite und unterstützen Sie mit unserer Grundpflege bei den ganz alltäglichen kleinen Dingen, die sonst so selbstverständlich waren und nun ohne Unterstützung nicht mehr zu schaffen sind. So tragen wir dazu bei, dass Sie Ihre gewohnte Routine in Ihrem eigenen Zuhause beibehalten können. Mit unseren Hilfestellungen als Pflegedienst erleichtern wir den Alltag sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für deren Angehörigen. Genießen Sie mit unserer Unterstützung weiterhin einen geregelten Tagesablauf!
Unser Pflegedienst – damit Sie gewohnte Alltagsroutinen beibehalten können
Um Ihnen ärztlich verordnete Behandlungen zu erleichtern, übernehmen wir als ambulanter Pflegedienst diese in Ihrem eigenen Zuhause. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sind für die Durchführung der Behandlungspflege umfassend geschult und richten sich nach den aktuellen Pflegestandards. So müssen Sie für die Behandlungspflege keine Arztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, sondern können diese ganz bequem bei sich in den eigenen vier Wänden im Landkreis Tuttlingen vornehmen lassen. Zu den medizinischen Leistungen, die wir auf ärztliche Verordnung hin durchführen, gehören folgende Maßnahmen:
Unsere Pflegeleistungen im Überblick
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Pflege und Behandlungsleistungen allg.
Unsere Pflegeleistungen im Überblick
- Hilfe bei der Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Duschen und Baden
- Hilfe beim Betten und Lagern
- Unterstützung bei der Mahlzeitenaufnahme
- Weitere individuelle Hilfestellungen
Unsere Behandlungsleistungen im Überblick
- Insulininjektionen
- Medikamentenverabreichung
- Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Stomaversorgung
- Sonstige Anordnungen
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Wundversorgung
Zeitgemäße Wundversorgung
Eine professionelle Wundversorgung, Wundvermeidung und die Wundvorbeugung wird durch unser qualifiziertes, ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet.Typische chronische Wunden
- Offene Beine
- Druckgeschwüre bei Bettlägerigkeit/Sitzen
- Schlecht heilende Wunden bei Diabetes
- Operationsbedingte Wunden/Verletzungen
Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- oder Facharzt
- Erfassung der Wundanamnese & Schmerzsituation
- Individueller Therapieplan
- Erstellung einer Wunddokumentation
Ziele der individuellen Versorgung
- Optimale Versorgung
- Langwierigen Leidensweg ersparen
- Mehr Lebensqualität & Unabhängigkeit
Wir bieten Ihnen eine ganz spezielle und individuelle Versorgung!
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Pflege bei Tumorerkrankungen
Pflege bei Krebs- und Tumorerkrankungen
Patienten mit einer onkologischen Erkrankung brauchen in besonderem Maße eine fachlich fundierte, ganzheitliche, individuelle Pflege um eine möglichst hohe Lebensqualität zu bewahren. Die Gestaltung der häuslichen Pflege nach Anweisung des betreuenden Arztes ist das wichtige Element:
- Pflege von Portsystemen
- Legen und Entfernen von Portnadeln
- Versorgung von zentralen Venenkathetern
- Versorgung von parenteraler Ernährung
- Abnahme von Chemotherapien
- Versorgung von exulcerierender Tumoren
- Infusionstherapien u. a. mit Medikamenten
- und weitere spezielle Pflegemaßnahmen
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Palliativpflege
Wir leben den palliativen Gedanken
Palliative Pflege trägt unterstützend dazu bei, das letzte Stück Lebensweg anzunehmen und die beste Lebensqualität für den Betroffenen zu erreichen. Unser Palliativpflegeteam mit Zusatzausbildung begleitet Patienten und ihre Angehörigen in ihrer schweren Situation, so dass ein selbstbestimmtes Sterben Zuhause möglich ist.
Hierbei arbeiten wir eng mit Hausärzten und Palliativmedizinern zusammen. Wir sehen unsere Aufgaben insbesondere darin:
- Palliative Grund- und Behandlungspflege
- Sicherung und Überwachung der Schmerztherapie
- Wünsche und Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen
- Quälende Begleitsymptome der Krankheit lindern
- Individuelle Behandlung
- Verabreichung und Überwachung von Medikamenten, Injektionen und Infusionen
- Pflege von Sonden, venösen Kathetern, Portsystemen
- Die Versorgung des Betroffenen in seinem Zuhause verbessern
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Betreuung & Hauswirtschaft
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
(Betreuungs- und Entlastungsleistungen)Seit dem 01.01.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 - 5), die zu Hause gepflegt werden, zusätzlich einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich.
Zusätzliche Betreuungs-u. Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind eine zusätzliche finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, welche sich an alle Pflegebedürftigen richtet und die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen gezahlt werden.Beachten Sie dabei:
Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.Was bringt der Entlastungsbetrag?
Mit dem Entlastungsbetrag sollen:
- Pflegende Angehörige entlastet werden
- Pflegebedürftige gefördert werden, sodass sie so lange wie möglich im häuslichen Umfeld ihren Alltag selbständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen können.
Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?
Mit dem Entlastungsbetrag können abgedeckt werden:- Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2-5
- Haushaltsnahe Dienstleistungen beim ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Einkäufe, Verpflegung, Fahrdienste, Botengänge, ...)
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitung (Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsame Besuche von Veranstaltungen und Ausstellungen, ...)
- Sinnvolle Beschäftigungen (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen, Handwerken, ...)
- Angebote der Beschäftigung und Aktivierung
Beispiele für Betreuungsmöglichkeiten:
- Organisation und Begleitung von Arztbesuchen, Friseurterminen, Gang zur Post/Bank/Apotheke, Einkäufe o.ä.
- gemeinsames Backen oder Kochen
- Unterstützung bei Einhaltung des Tagesablaufs, z.B. gemeinsame Zubereitung des Frühstücks
- Bewegung, z.B. zur Sturzprophylaxe oder um Bewegungsfähigkeit zu erhalten/zu mobilisieren
- gemeinsame Spaziergänge, Natur erleben
- Ergänzung zur Tagespflege an den Wochenenden
- kognitive Aktivitäten und Erinnerungsarbeit wie z.B. Gesellschaftsspiele, Musik, Basteln, Handarbeiten, Rätsel lösen, Malen, alte Fotoalben gemeinsam durchstöbern, Tastsinn fördern und erhalten
- Einbezug in alltägliche Verrichtungen - dem Leben wieder einen Sinn geben
- Betreuung bei demenziellen Erkrankungen
... viele weitere Optionen sind denkbar, die bei einem Beratungsgespräch festgestellt werden können
(Biografiearbeit, frühere Hobbies)Wir versuchen die Leistungen so individuell wie möglich an den jeweiligen Patienten anzugleichen.
Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres, noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
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Beratungseinsatz
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Dieser Paragraph richtet sich an Pflegegeldbezieher welche gegenüber der Pflegekasse verpflichtet sich, regelmäßig einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit vornehmen zu lassen.
Je nach Pflegegrad muss halb- oder vierteljährlich ein zugelassener Pflegedienst freier Wahl einen Beratungsbesuch im Haushalt des zu Pflegenden durchführen.Den Beratungseinsatz müssen Pflegebedürftige:
- In den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
- In den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich abrufen.
Während des Hausbesuches wird die Qualität der Pflege beurteilt, Pflegeprobleme angesprochen, Beratung verschiedener Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen, falls nötig und gewünscht. Pflegetechniken gezeigt, auf Betreuung-u. Entlastungsdienste hingewiesen.
Es wird überprüft, ob die Pflege im ausreichenden Maße sichergestellt ist und keine Überforderung der Pflegeperson vorliegt.
Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch Pflegebedürftige, die die Pflegeleistungen beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen. Für diesen Personenkreis besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.
Wir als zugelassener Pflegedienst führen diese Beratungseinsätze durch.